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Grüne Fee tanzt noch nicht in der Schweiz


Absinth ist in der Schweiz noch nicht legal, obwohl das Parlament die Aufhebung des Absinthverbots beschlossen hat. Die Gesetzesänderung muss zuerst zusammen mit den notwendigen Verordnungsänderungen vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Absinth in der Schweiz weiterhin illegal.Nach dem Ständerat hat im Juni auch der Nationalrat mit grossem Mehr der parlamentarischen Initiative von Jean-Claude Cornu zur Abschaffung des fast hundertjährigen Absinth-Verbots zugestimmt. In Zukunft soll Absinth nach dem Willen des Parlaments den anderen Spirituosen gleich gestellt werden. Die beschlossene Änderung des Lebensmittelgesetzes ist allerdings noch nicht in Kraft. Der Bundesrat wird den Termin festlegen.

Damit der Parlamentsentscheid möglichst bald umgesetzt werden kann, erarbeitet das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit den beteiligten Bundesämtern und den interessierten Kreisen zu Handen des Bundesrates die notwendigen Anpassungen der Verordnungen.

Bis zur offiziellen Aufhebung und Neuregelung bleibt Absinth illegal. Er darf weder importiert noch in der Schweiz gebrannt oder verkauft werden.

Für ergänzende Auskünfte:
Bundesamt für Gesundheit, Christoph Spinner, 031 322 95 05
media@bag.admin.ch, www.bag.admin.ch
(Quelle:

http://www.bag.admin.ch/dienste/medien/2004/d/04071555.htm)

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