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	<title>Absinthe die grüne Fee &#187; News</title>
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		<title>ABSINTHE IN DER CH WIEDER LEGAL!</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 05:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was das Parlament im letzten Jahr beschlossen hat, seit dem 1. März Tatsache: Der Wermutschnaps Absinth, &#8220;Grüne Fee&#8221; genannt, wird den anderen Spirituosen gleichgestellt. Der Bundesrat hat am 2. Februar die entsprechenden Verordnungen angepasst und verabschiedet. Aus der Bundesverfassung ist das fast hundertjährige Absinth-Verbot bereits 1999 eliminiert worden. Bis Ende Februar bleibt Absinth aber weiterhin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="normal">Was das Parlament im letzten Jahr beschlossen hat, seit dem 1. März Tatsache: Der Wermutschnaps Absinth, &#8220;Grüne Fee&#8221; genannt, wird den anderen Spirituosen gleichgestellt. Der Bundesrat hat am 2. Februar die entsprechenden Verordnungen angepasst und verabschiedet. Aus der Bundesverfassung ist das fast hundertjährige Absinth-Verbot bereits 1999 eliminiert worden. Bis Ende Februar bleibt Absinth aber weiterhin illegal.</span><span id="more-15"></span><span class="normal">Ab dem 1. März wird Absinth ebenso besteuert und kontrolliert werden wie andere alkoholhaltige Getränke. Die Behörden behalten weiterhin die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten im Auge. Im Mittelpunkt steht das stimulierende Thujon, das vom Wermut stammt und neben dem Alkohol der Hauptwirkstoff des Absinths ist. Der zulässige Thujongehalt wird vom Departement des Innern festgelegt.</p>
<p>Noch unklar ist, ob die &#8220;Grüne Fee&#8221; aus dem Val-de-Travers NE zur einzigen Wermutspirituose mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) wird, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte. Das Gesuch ist von den Produzenten des Val-de-Travers &#8211; deren Absinth manchmal auch einfach &#8220;la bleue&#8221; genannt wird &#8211; bereits am 15. September 2000 eingereicht worden. Das BLW konnte jedoch nicht darauf eintreten, solange die Spirituose verboten war. Trotz des 1908 verhängten Verbots sei im Val-de-Travers produzierter Absinth in verschiedenen Regionen der Schweiz heimlich abgesetzt worden, schätzungsweise jährlich 10&#8217;000 Liter.</p>
<p>Der Name &#8220;Absinth&#8221; sei denn auch nicht aus dem kollektiven Unterbewusstsein verschwunden und bezeichne immer noch eine aus der Wermutpflanze hergestellte Spirituose. Die Produzenten müssten jedoch beweisen, dass Absinth wirklich aus dem Val-de-Travers stamme, und dass es sich dabei nicht um eine Gattungsbezeichnung handle, schreibt das BLW weiter. Die Gewährung einer geschützten Ursprungsbezeichnung könnte der regionalen Wirtschaft im Val-de-Travers einen Aufschwung bringen. Dieser Aspekt wurde vom Parlament beim Grundsatzentscheid zur Aufhebung des Verbots mitberücksichtigt.</span></p>
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		<title>Absinthe ab 1.März in der Schweiz legal</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 05:26:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die «Grüne Fee» wird in einem Monat den anderen Spirituosen gleichgestellt. Der Bundesrat hat am Mittwoch (2.2.05) die Aufhebung des fast hundertjährigen Absinthe-Verbotes auf den 1. März festgelegt. Bereits 2004 hatte das Parlament zugestimmt. Damit wird eine unzeitgemässe Sonderregelung endgültig aus der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung gestrichen. Ab dem 1. März wird Absinthe den anderen Spirituosen gleichgestellt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="normal">Die «Grüne Fee» wird in einem Monat den anderen Spirituosen gleichgestellt. Der Bundesrat hat am Mittwoch (2.2.05) die Aufhebung des fast hundertjährigen Absinthe-Verbotes auf den 1. März festgelegt. </span><span id="more-13"></span><span class="normal">Bereits 2004 hatte das Parlament zugestimmt. Damit wird eine unzeitgemässe Sonderregelung endgültig aus der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung gestrichen.</p>
<p>Ab dem 1. März wird Absinthe den anderen Spirituosen gleichgestellt sein und ebenso besteuert und kontrolliert werden wie andere alkoholhaltige Getränke.</p>
<p>Der zulässige Gehalt des bereits in geringen Mengen psychoaktiven Stoffes Thujon im Absinthe bleibt limitiert. Bisher wurden jährlich 10 000 Liter Absinthe illegal produziert.</span></p>
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		<title>Grüne Fee tanzt noch nicht in der Schweiz</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 05:25:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Absinth ist in der Schweiz noch nicht legal, obwohl das Parlament die Aufhebung des Absinthverbots beschlossen hat. Die Gesetzesänderung muss zuerst zusammen mit den notwendigen Verordnungsänderungen vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Absinth in der Schweiz weiterhin illegal.Nach dem Ständerat hat im Juni auch der Nationalrat mit grossem Mehr der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="normal">Absinth ist in der Schweiz noch nicht legal, obwohl das Parlament die Aufhebung des Absinthverbots beschlossen hat. <strong>Die Gesetzesänderung muss zuerst zusammen mit den notwendigen Verordnungsänderungen vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden</strong>. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Absinth in der Schweiz weiterhin illegal.</span><span id="more-11"></span><span class="normal">Nach dem Ständerat hat im Juni auch der Nationalrat mit grossem Mehr der parlamentarischen Initiative von Jean-Claude Cornu zur Abschaffung des fast hundertjährigen Absinth-Verbots zugestimmt. In Zukunft soll Absinth nach dem Willen des Parlaments den anderen Spirituosen gleich gestellt werden. Die beschlossene Änderung des Lebensmittelgesetzes ist <strong>allerdings noch nicht in Kraft</strong>. Der Bundesrat wird den Termin festlegen.</p>
<p>Damit der Parlamentsentscheid möglichst bald umgesetzt werden kann, erarbeitet das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit den beteiligten Bundesämtern und den interessierten Kreisen zu Handen des Bundesrates die notwendigen Anpassungen der Verordnungen.</p>
<p><strong>Bis zur offiziellen Aufhebung und Neuregelung bleibt Absinth illegal. Er darf weder importiert noch in der Schweiz gebrannt oder verkauft werden.</p>
<p></strong>Für ergänzende Auskünfte:<br />
Bundesamt für Gesundheit, Christoph Spinner, 031 322 95 05<br />
media@bag.admin.ch, www.bag.admin.ch<br />
<em>(Quelle:</p>
<p>http://www.bag.admin.ch/dienste/medien/2004/d/04071555.htm)</em></span></p>
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		<title>&#8220;Grüne Fee&#8221; legalisiert</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 05:24:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[«Grüne Fee» wird legalisiert Utl: Nationalrat folgt der Kleinen Kammer &#8211; Antrag auf Beibehaltung des Verbots ohne ChanceBern (AP) In der Schweiz wird die «Grüne Fee» legalisiert. Der Nationalrat ist am Montag der Kleinen Kammer gefolgt und hat die Bestimmungen zum Absinthverbot im Lebensmittelgesetz und im Gesetz über die gebrannten Wasser aufgehoben. In der Bundesverfassung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>«Grüne Fee» wird legalisiert Utl: Nationalrat folgt der Kleinen Kammer &#8211; Antrag auf Beibehaltung des Verbots ohne Chance<span id="more-9"></span><span class="normal">Bern (AP) In der Schweiz wird die «Grüne Fee» legalisiert. Der Nationalrat ist am Montag der Kleinen Kammer gefolgt und hat die Bestimmungen zum Absinthverbot im Lebensmittelgesetz und im Gesetz über die gebrannten Wasser aufgehoben. In der Bundesverfassung war das Verbot schon früher gestrichen worden.</p>
<p>Mit der Aufhebung des Verbots soll der Wermut-Schnaps Absinth in Zukunft der Alkoholsteuer unterstellt werden. Daneben sind aber auch Grenzwerte vorgesehen, die den zulässigen Thujongehalt der «Grünen Fee» festlegen und sich dabei an internationalen Normen orientieren. Ein Antrag von Markus Wäfler (EDU/ZH), das Verbot nicht aufzuheben und damit einen Beitrag zur Eindämmung des Alkoholismus &#8211; namentlich auch bei Jugendlichen &#8211; zu leisten, blieb erfolglos. Der Nationalrat folgte praktisch einhellig der Kleinen Kammer und hiess die beiden Gesetzesänderungen mit 142 gegen 13 beziehungsweise 126 gegen elf Stimmen gut.</p>
<p>Bereits im vergangenen Jahr hatte der Ständerat eine Initiative des inzwischen nicht wiedergewählten Standesvertreters Jean-Claude Cornu (FDP/FR) für eine Aufhebung des Absinth-Verbots überwiesen. Der Bundesrat seinerseits sprach sich einige Zeit später ebenfalls für eine Aufhebung des Verbots aus, warnte gleichzeitig aber vor einer Vermarktung der anishaltigen Spirituose als neues Modegetränk. Er bezeichnete es als entscheidend für die geplante Legalisierung der «Grünen Fee», dass mit einer Gleichstellung des Getränks auf die Stufe anderer Alkoholika auch die gleichen Ansprüche an Herstellung und Kontrolle gestellt werden könnten.</p>
<p>Zurzeit wird die illegale Absinth-Produktion, die sich in erster Linie auf die Anbaugebiete der Wermutpflanze im neuenburgischen Val-de-Travers konzentriert, auf rund 10.000 Liter pro Jahr geschätzt. Von einer Aufhebung des Verbots erhoffen sich die Politiker eine Möglichkeit für die örtlichen Landwirte, ihre Produktion weiter zu diversifizieren.</span></p>
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		<title>Absinthe-Legalisierung jetzt beim Nationalrat</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 05:23:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Ständerat will das Absinth-Verbot aufheben. Er hat am Mittwoch (17.03.04)die dazu erforderlichen Änderungen im Lebensmittel- und Alkoholgesetz ohne Gegenstimmen verabschiedet und die Vorlage an den Nationalrat überwiesen. In der Bundesverfassung war das Verbot schon früher gestrichen worden.Mit der Aufhebung des Absinth-Verbots soll die Produktion der auch als «Grüne Fee» bekannten Spirituose künftig der Alkoholsteuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="normal">Der Ständerat will das Absinth-Verbot aufheben. Er hat am Mittwoch (17.03.04)die dazu erforderlichen Änderungen im Lebensmittel- und Alkoholgesetz ohne Gegenstimmen verabschiedet und die Vorlage an den Nationalrat überwiesen. In der Bundesverfassung war das Verbot schon früher gestrichen worden.</span><span id="more-7"></span>Mit der Aufhebung des Absinth-Verbots soll die Produktion der auch als «Grüne Fee» bekannten Spirituose künftig der Alkoholsteuer unterstellt werden, wie der Sprecher der vorberatenden Kommission, Jean Studer (SP/NE), sagte. Daneben sind auch Grenzwerte für den so genannten Thujongehalt des Wermutbranntweins vorgesehen, die schon heute international anerkannt seien.</p>
<p>Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hatte die Kleine Kammer eine parlamentarische Initiative des inzwischen abgewählten Standesvertreters Jean-Claude Cornu (FDP/FR) für eine Aufhebung des Absinth-Verbots überwiesen. Der Bundesrat seinerseits hatte sich erst vor wenigen Tagen ebenfalls für eine Aufhebung des Verbots ausgesprochen, gleichzeitig aber vor einer Vermarktung der anishaltigen Spirituose als neues Modegetränk gewarnt. Entscheidend für die geplante Legalisierung der «Grünen Fee» sei, dass mit einer Gleichstellung des Getränks auf die Stufe anderer Alkoholika auch die gleichen Ansprüche an Herstellung und Kontrolle gestellt werden könnten. Es gehe nun darum, «etwas zu regulieren, das es verdient, reguliert zu werden», sagte Innenminister Pascal Couchepin im Rat.</p>
<p>Zurzeit wird die illegale Absinth-Produktion, die sich in erster Linie auf die Anbaugebiete der Wermutpflanze im neuenburgischen Val-de-Travers konzentriert, auf rund 10.000 Liter pro Jahr geschätzt. Von einer Aufhebung des Verbots erhoffen sich die Politiker eine Möglichkeit für die örtlichen Landwirte, ihre Produktion weiter zu diversifizieren.</p>
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		<title>Bundesrat und Absinthe</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 05:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[An seiner heutigen Sitzung (12.3.2004)hat der Bundesrat zur parlamentarischen Initiative von Jean-Claude Cornu Stellung genommen und sich für die Abschaffung des Absinth-Verbots ausgesprochen. Die grüne Fee soll so den übrigen Spirituosen gleichgestellt werden. Dadurch wird sie den strengen Herstellungsvorschriften, der Lebensmittelkontrolle und der Alkoholbesteuerung unterstellt. Ausserdem können durch die Gleichstellung dieselben Präventionsmassnahmen wie bei den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An seiner heutigen Sitzung (12.3.2004)hat der Bundesrat zur parlamentarischen Initiative von Jean-Claude Cornu Stellung genommen und sich für die Abschaffung des Absinth-Verbots ausgesprochen. Die grüne Fee soll so den übrigen Spirituosen gleichgestellt werden. Dadurch wird sie den strengen Herstellungsvorschriften, der Lebensmittelkontrolle und der Alkoholbesteuerung unterstellt. Ausserdem können durch die Gleichstellung dieselben Präventionsmassnahmen wie bei den anderen alkoholischen Getränken getroffen werden.<span id="more-5"></span>Die parlamentarische Initiative verlangt die Legalisierung des Absinths, das heisst die Aufhebung der diesbezüglichen Passagen in den Artikeln 2, 11 und 47 des Bundesgesetzes vom 09. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG). 1999 wurde eine entsprechende Bestimmung bereits aus der Bundesverfassung gestrichen. Gestützt auf wissenschaftliche Grundlagen aus den Bereichen Toxikologie und Prävention unterstützt der Bundesrat das Ziel der Initiative. Die eidgenössischen Räte werden darüber voraussichtlich in einer der kommenden Sessionen entscheiden.</p>
<p>Entscheidend für die Haltung des Bundesrates ist unter anderem die Tatsache, dass mit der für Spirituosen geltenden Gesetzgebung von Absinth keine grössere Gefahr ausgeht als von vergleichbaren anishaltigen Getränken und dass für ihn dieselben Grenzwerte gelten. Zudem werden durch die Legalisierung eine Kontrolle und eine Besteuerung nach der Alkoholgesetzgebung ermöglicht.</p>
<p>Der Bundesrat ist entschlossen, im Rahmen der laufenden Alkoholprävention alle nötigen Massnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass kein neues Trendgetränk entsteht.<br />
Der Bundesrat wird aus diesen Gründen den eidgenössischen Räten empfehlen, die parlamentarische Initiative zur Legalisierung von Absinth zu verabschieden.<br />
Bis zur offiziellen Gesetzesänderung gilt das heutige Verbot vollumfänglich weiter.</p>
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		<title>Auf dem Weg zur Legalisierung</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 05:21:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Ständerat will die «grüne Fee» in der Schweiz legalisieren Absinth &#8211; die «grüne Fee» &#8211; soll in der Schweiz wieder legal gebrannt und vermarktet werden dürfen. Der Ständerat hat am Mittwoch oppositionslos einer Parlamentarischen Initiative Folge geleistet, die das Absinthverbot im Gesetz aufheben will. Die kleine Kammer folgte mit ihrem Entscheid der Empfehlung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="normal"><span class="normal"><strong>Der Ständerat will die «grüne Fee» in der Schweiz legalisieren</strong><br />
Absinth &#8211; die «grüne Fee» &#8211; soll in der Schweiz wieder legal gebrannt und vermarktet werden dürfen. Der Ständerat hat am Mittwoch oppositionslos einer Parlamentarischen Initiative Folge geleistet, die das Absinthverbot im Gesetz aufheben will. </span><span id="more-3"></span><span class="normal">Die kleine Kammer folgte mit ihrem Entscheid der Empfehlung der Wirtschaftskommission (WAK). Dank der Legalisierung könnte die «grüne Fee» Werbeträgerin der Region werden. Für das Neuenburger Tal habe Absinth historischen und landwirtschaftlichen Wert.</p>
<p>Sollten Herstellung und Verkauf des Absinth erlaubt werden, wäre es möglich, das Getränk mit Ursprungsbezeichnung oder geographischer Angabe gegen die Konkurrenz zu schützen. Eine legale Absinth-Produktion könnte im Val-de-Travers Arbeitsplätze schaffen.<br />
Die WAK hat nun die Aufgabe, das Anliegen der Initiative in ein Gesetz umzuwandeln.</span><strong><em></em></strong></p>
<p></span></p>
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