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ABSINTHE IN DER CH WIEDER LEGAL!


Was das Parlament im letzten Jahr beschlossen hat, seit dem 1. März Tatsache: Der Wermutschnaps Absinth, “Grüne Fee” genannt, wird den anderen Spirituosen gleichgestellt. Der Bundesrat hat am 2. Februar die entsprechenden Verordnungen angepasst und verabschiedet. Aus der Bundesverfassung ist das fast hundertjährige Absinth-Verbot bereits 1999 eliminiert worden. Bis Ende Februar bleibt Absinth aber weiterhin illegal.Ab dem 1. März wird Absinth ebenso besteuert und kontrolliert werden wie andere alkoholhaltige Getränke. Die Behörden behalten weiterhin die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten im Auge. Im Mittelpunkt steht das stimulierende Thujon, das vom Wermut stammt und neben dem Alkohol der Hauptwirkstoff des Absinths ist. Der zulässige Thujongehalt wird vom Departement des Innern festgelegt.

Noch unklar ist, ob die “Grüne Fee” aus dem Val-de-Travers NE zur einzigen Wermutspirituose mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) wird, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte. Das Gesuch ist von den Produzenten des Val-de-Travers – deren Absinth manchmal auch einfach “la bleue” genannt wird – bereits am 15. September 2000 eingereicht worden. Das BLW konnte jedoch nicht darauf eintreten, solange die Spirituose verboten war. Trotz des 1908 verhängten Verbots sei im Val-de-Travers produzierter Absinth in verschiedenen Regionen der Schweiz heimlich abgesetzt worden, schätzungsweise jährlich 10’000 Liter.

Der Name “Absinth” sei denn auch nicht aus dem kollektiven Unterbewusstsein verschwunden und bezeichne immer noch eine aus der Wermutpflanze hergestellte Spirituose. Die Produzenten müssten jedoch beweisen, dass Absinth wirklich aus dem Val-de-Travers stamme, und dass es sich dabei nicht um eine Gattungsbezeichnung handle, schreibt das BLW weiter. Die Gewährung einer geschützten Ursprungsbezeichnung könnte der regionalen Wirtschaft im Val-de-Travers einen Aufschwung bringen. Dieser Aspekt wurde vom Parlament beim Grundsatzentscheid zur Aufhebung des Verbots mitberücksichtigt.

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