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Absinthe ab 1.März in der Schweiz legal


Die «Grüne Fee» wird in einem Monat den anderen Spirituosen gleichgestellt. Der Bundesrat hat am Mittwoch (2.2.05) die Aufhebung des fast hundertjährigen Absinthe-Verbotes auf den 1. März festgelegt. Bereits 2004 hatte das Parlament zugestimmt. Damit wird eine unzeitgemässe Sonderregelung endgültig aus der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung gestrichen.

Ab dem 1. März wird Absinthe den anderen Spirituosen gleichgestellt sein und ebenso besteuert und kontrolliert werden wie andere alkoholhaltige Getränke.

Der zulässige Gehalt des bereits in geringen Mengen psychoaktiven Stoffes Thujon im Absinthe bleibt limitiert. Bisher wurden jährlich 10 000 Liter Absinthe illegal produziert.

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